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Neu: Schuldenerlass und Notlagentarif in der Krankenversicherung

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Wer in der Vergangenheit seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht bezahlt hat, wurde mit empfindlichen Zuschlägen zur Kasse gebeten. Das hat sich nun seit dem 1. August 2013 geändert. Das Ganze nennt sich “Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung”. Dieses Gesetzt sieht vor, dass bei Menschen, die bei der Krankenversicherung in der Kreide stehen, der sogenannte Notlagentarif zum Einsatz kommt.

Versicherungsschutz bleibt bestehen

Dieser Notlagentarif sieht vor, dass für säumige Zahler der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung bestehen bleibt und dass sie dafür monatliche Beiträge zwischen 100 und 125 Euro entrichten müssen. Auf diese Weise sollen Spielräume entstehen, mit denen dann die Schulden bei der Krankenversicherung abgebaut werden können. Das Gesetz gilt rückwirkend, was auch zur Folge hat, dass es sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Erlass der Schulden kommen soll. Zudem entfällt der Prämienzuschlag, der bislang in einer Höhe bis zu 15 Monatsbeiträgen ausfallen konnte.

Schuldenberg in Höhe von 4,5 Mrd Euro

Der Schuldenberg aus nicht gezahlten Beiträgen und Säumniszuschlägen ist bei den Krankenversicherungen auf insgesamt 4,5 Mrd. Euro angewachsen. Die Hoffnung durch die neue kulante Regelung: 130.000 Personen können nun wieder ihrer Versicherungspflicht nachkommen. Nachzahlungen haben sie dabei nicht mehr zu befürchten. Von diesen Entwicklungen sind alle jene Versicherten und Nicht-Versicherten im positiven Sinne betroffen, bei denen ein Leistungsanspruch besteht.

Kritik am Notlagentarif

Wer den Notlagentarif bezahlt, hat Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Zusätzliche Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Kinder, Jugendliche, Schwanger und junge Mütter. Der regulär gültige Versicherungsvertrag ruht, solange der Notlagentarif in Kraft ist. Sind die Schulden bei der Krankenversicherung dann alle abbezahlt, kann der reguläre Vertrag wieder in Kraft treten. Kritiker sehen in dem neuen Modell, dass es den Menschen leicht gemacht werde, Krankenversicherungsbeiträge nicht zu bezahlen und dennoch Versicherungsschutz zu genießen.

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